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Baumeister Ing. Wolfgang Panrok

Unabhängig.     Lösungsorientiert.     Verhandlungsstark.

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.+43 699 10 77 77 56

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Energieausweis

Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet.

Der Energieausweis zeigt auf den ersten Blick, wie viel Energie zum Beheizen des Wohngebäudes notwendig ist.

Die wichtigste Kennzahl, die aus dem Energieausweis herauslesbar ist, ist der Heizwärmebedarf (HWB) in kWh pro m² Bruttogeschoßfläche (Wohnungsfläche und Wanddicke) und Jahr.

Dieser Wert wird als Energiekennzahl bezeichnet und gibt Auskunft über die thermische Qualität der Gebäudehülle.

Wann wird er benötigt?

  • Bei der Einreichung um Baubewilligung
  • Bei der Einreichung um Förderung eines Neubaus
  • Bei der Einreichung um Förderung einer Sanierung
    (mehr als 25 % der Gesamtnutzfläche)
  • Bei Verkauf bzw. Vermietung eines Hauses oder einer Wohnung

Bei der Vermietung, Verpachtung oder beim Verkauf von Gebäuden oder Nutzungsobjekten (also von Häusern, Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten) muss ein Energieausweis vorgelegt und ausgehändigt werden. Die Pflicht trifft den Verkäufer bzw. den Vermieter oder Verpächter.

Die Informationspflicht über den energietechnischen Zustand des Gebäudes gilt grundsätzlich bereits in Immobilieninseraten.

Wie lange gilt der Energieausweis?

Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre.

Standorte

Bezirk Baden

Josef-Ressel Straße 3G
A-2514 Traiskirchen

Bezirk St. Pölten

Lavendelweg 1
A-3200 Ober-Grafendorf

Kontaktanfrage



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